Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Sabine Haller Übersetzungen GmbH
§ 1 Geltungsbereich
1. Alle Leistungen von Sabine Haller Übersetzungen GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Dienstleistungsvertrages getroffen werden, sind in diesem Dienstleistungsvertrag schriftlich niedergelegt.
2. Änderungen und Neufassungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie dem Vertragspartner schriftlich oder in Textform mitgeteilt werden und der Vertragspartner ihnen nicht ausdrücklich innerhalb von vier Wochen ab Erhalt der neuen AGB schriftlich widerspricht.
3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit dieser Unternehmer im Sinne von § 310 BGB ist.
§ 2 Vertragsabschluss und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber hat das Übersetzungsbüro rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Zielsprache, Format, Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Termin, Beglaubigung, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzungsbüro einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.
2. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert, rechtzeitig und vollständig dem Übersetzungsbüro zur Verfügung zu stellen. Wenn möglich ist dem Übersetzungsbüro der zu übersetzende Text in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
3. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzungsbüros.
4. Fehlerhafte Übersetzung wegen Unleserlichkeit des Ausgangstextes gehen nicht zu Lasten des Übersetzungsbüros.
5. Bei einer reinen Übersetzung des dem Übersetzungsbüro zur Verfügung gestellten Textes, übernimmt dieses keine Gewährleistung zur Beibehaltung von Formatierungen, Layouts oder sonstigen optischen Gestaltungen.
6. Bei editierbaren Standarddokumenten (Word, Excel und Powerpoint) erfolgt die Übersetzung im Originaldokument selbst. Das Übersetzungsbüro wird in solchen Fällen versuchen, die Formatierungen, Layouts oder sonstigen optischen Gestaltungen entsprechend zu übernehmen. Das Übersetzungsbüro übernimmt hierfür jedoch keinerlei Garantie, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Formatierungen, Layouts oder sonstige optische Gestaltungen, insbesondere Tabellen aufgrund unterschiedlicher Textlängen der jeweiligen Sprache verschieben oder anderweitig verändert werden.
7. Im Übrigen bedürfen Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages der Schriftform.
§ 3 Preise und Zahlungen
1. Unsere Preise basieren auf der Analyse des Quelltextes. Der Kunde erhält von uns ein entsprechendes Angebot. Es handelt sich hierbei um ein unverbindliches Angebot. Fällt bei der Durchführung des Auftrags ein ungewöhnlich hoher Zusatzaufwand an (z.B. für übermäßige Recherche etc.) so wird dieser zusätzlich auf Basis unseres Stundensatzes in Rechnung gestellt. Unsere Preise sind Nettopreise; außer, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich um Bruttopreise handelt. Die Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2. Bei Kleinaufträgen, bei denen ein Wort- oder Zeilenpreis dem tatsächlichen Aufwand nicht entspricht, wird ein Mindesthonorar erhoben.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der in Rechnung gestellte Preis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig, es sei denn, dass abweichende Zahlungsvereinbarungen mit dem Auftraggeber vereinbart wurden.
4. Das Übersetzungsbüro darf im Falle des Zahlungsverzuges Zinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Basiszinssatz berechnen.
5. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Auftraggeber auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
6. Tritt nach Vertragsschluss eine erhebliche Gefährdung unseres Zahlungsanspruches wegen einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers ein, so können wir Vorauszahlung oder Sicherheit binnen angemessener Frist verlangen und die Leistung bis zur Erfüllung unseres Verlangens verweigern. Bei Verweigerung des Auftraggebers oder nach fruchtlosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung verlangen.
§ 4 Lieferzeit
1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller unter § 2 genannten Mitwirkungspflichten voraus. Die Lieferzeit ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Insoweit handelt es sich jedoch nicht um eine verbindliche Zusicherung.
2. Fehlt eine Vereinbarung hinsichtlich des Lieferdatums, werden Lieferfristen nicht gewährleistet.
3. Der Vertragspartner wird dem Übersetzungsbüro eine Bestätigung über den Erhalt der Übersetzung zusenden, oder bei Überschreitung des vereinbarten Liefertermins nachfragen, um sicherzustellen, dass keine EDV-technischen Probleme für die Überschreitung der Lieferzeit ursächlich sind.
4. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten i.S.v. § 2, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
5. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs der Übersetzungsdokumente in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
6. Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in eigenen Betrieben, Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder aufgrund sonstiger, von uns nicht zu vertretender Umstände ist das Übersetzungsbüro berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als drei Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen.
7. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht (§§ 276 Abs. 3, 309 Nr. 7 BGB) soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
§ 5 Mängelhaftung
1. Die Übersetzung wird auf Wunsch nach DIN EN 15038 ausgeführt. Fachausdrücke werden sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.
2. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzungsbüros und begründen keinen Anspruch des Auftraggebers auf Mängelbeseitigung. Dies gilt auch für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben wurden.
3. Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber schriftlich mit Begründung binnen einer Rügefrist von zwei Wochen ab Abnahme anzuzeigen. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so hat er die Übersetzung unverzüglich nach Abnahme zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen, andernfalls ist insoweit die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
4. Im Übrigen haften wir für Mängel in der Übersetzung im Falle der ordnungsgemäßen Mitwirkungspflicht des Auftraggebers wie folgt:
4.1 Soweit ein Mangel in der Übersetzung vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Leistung einer mangelfreien Übersetzung berechtigt (Nacherfüllung).
4.2 Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt.
4.3 Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt, sie zu verweigern.
4.4 Wir können des Weiteren die Nacherfüllung verweigern, solange der Auftraggeber seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht.
5. Sollte die in Abs. 4 genannte Nacherfüllung unmöglich sein oder fehlschlagen, steht dem Auftraggeber das Wahlrecht zu, entweder die vereinbarte Vergütung i.S.v. § 3 entsprechend herabzusetzen oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten; dies gilt insbesondere bei der schuldhaften Verzögerung oder Verweigerung der Nacherfüllung, ebenso wenn diese zum zweiten Male misslingt.
6. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Auftraggebers gleich aus welchem Rechtsgrunde (insbesondere Schadensersatzansprüche aus Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung und Ansprüchen auf Aufwendungsersatz mit Ausnahme derjenigen nach § 439 Abs. 2 BGB) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Schäden außerhalb des Vertragsgegenstandes sowie für Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns.
7. Der in Abs. 6 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Übersetzungsbüros, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Übersetzungsbüros oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
8. Bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung nicht ausgeschlossen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9. Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend.
10. Der Anspruch auf Nacherfüllung und Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Jahr nach Übersendung der Übersetzungsdokumente. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist.
§ 6 Haftung
1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 5 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
2. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
3. Das Übersetzungsbüro verwendet die aktuellsten Versionen von Schutzprogrammen, weshalb eine Haftung für Schäden, die dennoch durch Viren, Trojaner, Würmer, Spy- oder Adware und sonstige Schädlinge entstehen, ausgeschlossen ist.
4. Die Haftung des Übersetzungsbüros für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Sofern der Auftraggeber es wünscht, werden wir nach Erfüllung des Vertrages die Rücksendung der uns im Original überlassenen Dokumente durch gesonderte Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber.
§ 7 Geheimhaltung und Datenschutz
1. Das Übersetzungsbüro verpflichtet sich, die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Vertrag überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.
2. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die übersetzten Dokumente, falls diese mittels Datenübertragung an den Auftraggeber übermittelt werden, zur Geheimhaltung mit Zugangskennungen und/oder Passwörtern zu versehen.
3. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Website unter dem Punkt „Datenschutz“.
§ 8 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung geistiges Eigentum der Sabine Haller Übersetzungen GmbH. Jegliche vom Übersetzungsbüro angelegte, gepflegte und verwendete Translation Memories sind und bleiben vollständig Eigentum sowie geistiges Eigentum der Sabine Haller Übersetzungen GmbH. Bei Zurverfügungstellung von Translation Memories seitens des Kunden gilt Selbiges für jegliche Neueinträge in das Translation Memory sowie für sämtliche Abänderungen vorhandener Segmente. Abweichende Regelungen sind je nach Auftrag und/oder Kunden gesondert zu vereinbaren.
Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung und am Eigentum der Übersetzung.
§ 9 Vertragskündigung
1. Der Auftraggeber kann den Dienstleistungsvertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so ist das Übersetzungsbüro berechtigt, die vereinbarte Vergütung gemäß § 3 zu verlangen; es muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was es infolge der Aufhebung des Dienstleistungsvertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
2. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie dem Übersetzungsbüro gegenüber schriftlich erklärt wird.
§ 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Sofern der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 310 BGB ist, ist unser Geschäftssitz (Villingen-Schwenningen) Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
§ 11 Recht der Bundesrepublik Deutschland
Sämtliche vom Übersetzungsbüro mit dem Auftraggeber geschlossenen Rechtsgeschäfte unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausgeschlossen davon ist das UN-Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Bei eventuell abweichenden AGBs hat die jeweils gültige deutsche Version Vorrang.
§ 12 Salvatorische Klausel
1. Sollte eine der vorliegenden Bedingungen aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die ungültige Bedingung von Beginn der Ungültigkeit an durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg nach Möglichkeit gleichkommende Regelung zu ersetzen.
2. Enthält der Vertrag eine Regelungslücke, verpflichten sich die Parteien, den Vertrag durch eine angemessene Regelung zu ergänzen, die sie nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrages oder der späteren Aufnahme oder Änderung einer Bestimmung diesen Punkt bedacht hätten.
Stand: 06.07.2018