BETRIEBSURLAUB
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
Bitte beachten Sie: Unser Büro bleibt vom 23. Dezember 2024 bis 6. Januar 2025 geschlossen.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Fest und erholsame Feiertage!
Ihr Sabine Haller Team
Privatkunden
Ich benötige eine Übersetzung. Wie läuft das ab?
Zunächst benötigen wir die Dokumente, die übersetzt werden sollen und müssen wissen, was Sie genau benötigen (z.B. ob die Übersetzung beglaubigt sein muss). Sie können uns diese persönlich vorbeibringen oder als Scan per E-Mail zuschicken. Wir schicken Ihnen dann (normalerweise innerhalb eines Werktages) ein Angebot mit Preis und Dauer zu. Dann können Sie uns mitteilen, ob wir die Dokumente für Sie übersetzen sollen oder nicht.
Mir wurde gesagt, dass ich eine Beglaubigung brauche. Was ist das?
Nur Übersetzer, die ermächtigt oder vereidigt sind, dürfen Übersetzungen mit einer Beglaubigung versehen. Die Beglaubigung bestätigt die Echtheit der Übersetzung.
Bitte beachten: es wird nur die Echtheit der Übersetzung bestätigt, nicht des Originals
Kann eine Übersetzung im Nachhinein beglaubigt werden?
Nur bestimmte Übersetzer dürfen eine Übersetzung beglaubigen. Wurde der Text also nicht von einem entsprechenden Übersetzer übersetzt, so muss er leider nochmal übersetzt werden.
Können Sie mir später weitere Kopien der beglaubigten Übersetzung besorgen, falls dies notwendig wird?
Das ist möglich, allerdings kann es sein, dass der Übersetzer hier nochmal einen Mindestbetrag für den entstehenden Aufwand berechnet. Werden gleich von Anfang an mehrere Kopien angefordert, so wird normalerweise nur die Beglaubigungsgebühr pro Kopie berechnet.
Kann eine bereits gemachte Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer bestätigt werden?
Nein. Die Übersetzer beglaubigen nur Übersetzungen, die sie selbst erstellt haben.
Beglaubigung, Überbeglaubigung, notarielle Beglaubigung, Legalisation, Apostille – was ist das?
Es gibt bei Übersetzungen verschiedene Arten von Beglaubigungen. Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von Übersetzern durchgeführt werden, die dazu ermächtigt oder vereidigt sind. Wird eine „einfache“ Beglaubigung benötigt, dann kann dies der entsprechende Übersetzer übernehmen. Eine Überbeglaubigung, Legalisation oder Apostille muss der Übersetzer beim zuständigen Amt einholen. Bei einer notariellen Beglaubigung muss der Übersetzer zum Notar gehen. Dies ist dann auch entsprechend teurer als eine „einfache“ Beglaubigung.
Es ist auch wichtig zu wissen, ob die entsprechende Beglaubigung oder Legalisation bzw. Apostille auf die Übersetzung oder das Original muss. Sollte es auf das Original müssen, dann wenden Sie sich bitte an das Amt, dass das Dokument ausgestellt hat.
Bitte informieren Sie sich vorher genau (bei der Behörde, Einrichtung etc., für die Sie die Übersetzung brauchen), welche Art von Beglaubigung Sie brauchen und ob die Beglaubigung dann ebenfalls noch in die Landessprache übersetzt werden muss. Ansonsten kann dies hohe Kosten verursachen und viel Zeit benötigen.
Ich weiß nicht genau, welche Dokumente und welche Art von Beglaubigung ich benötige. Können Sie mir helfen?
Leider nein. Was Sie benötigen, hängt davon ab, für wen und wofür Sie die Übersetzung benötigen. Da es unzählige Verwendungszwecke, Ämter und Länder gibt, können wir Ihnen hier nicht genau sagen, was in Ihrem Fall verlangt wird.
Bitte informieren Sie sich vorher genau (bei der Behörde, Einrichtung etc., für die Sie die Übersetzung brauchen), welche Art von Beglaubigung Sie brauchen und ob die Beglaubigung dann ebenfalls noch in die Landessprache übersetzt werden muss. Ansonsten kann dies hohe Kosten verursachen und viel Zeit brauchen.
Kann ich persönlich vorbeikommen?
Ja. Wir haben Montag-Freitag durchgehend von 8:30-17:00 geöffnet. Sie können einfach vorbeikommen, ein Termin ist nicht nötig.
Brauche ich einen Termin?
Nein, kommen Sie einfach zu unseren Öffnungszeiten vorbei.
Muss ich im Voraus bezahlen oder erst, wenn die Übersetzung fertig ist?
Das kommt darauf an. Wenn wir die zu übersetzenden Dokumente nur per E-Mail erhalten, können wir die Übersetzung leider erst nach Vorkasse starten lassen. Wenn Sie uns die Originale überlassen haben, können Sie bezahlen, wenn Sie das Original und die Übersetzung abholen.
Kann ich mit Karte bezahlen?
Leider nein. Da wir kein Kartenlesegerät haben, ist bei uns leider nur Barzahlung möglich.